Sacher Wien & Salzburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der Sacher Hotels Betriebsgesellschaft m.b.H. Philharmonikerstraße 4, 1010 Wien, und der Hotel Sacher Salzburg Betriebsgesellschaft mbH, Schwarzstraße 5-7, 5020 Salzburg (gemeinsam und jedes für sich im Folgenden „Hotel Sacher“ genannt) gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten (etwa für Seminare, Konferenzen oder Feiern) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels Sacher.

1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Sacher diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Festgehalten wird, dass vom Hotel Sacher nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.

1.4. Diese AGBs gelten für Verbraucher wie für Unternehmer, sofern darin nicht im Einzelfall davon abgewichen wird.

2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine Bestimmungen

2.1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind.

2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive aller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben, insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Ortstaxe. Sollten sich solche gesetzlichen Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss ändern, wird der Preis entsprechend angepasst. Eine Erhöhung dieser Abgaben führt zu einer entsprechenden Preiserhöhung. Eine Senkung oder ein Wegfall dieser Abgaben führt zu einer entsprechenden Preissenkung.

2.3. Sollte die Bereitstellung der gebuchten Unterkunft aus unvorhersehbaren und vom Hotel Sacher nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, erhebliche Schäden am Zimmer) unmöglich sein, ist das Hotel Sacher berechtigt, dem Vertragspartner eine Unterkunft in einem anderen Hotel gleicher oder höherer Kategorie in vergleichbarer Lage (Hotel Sacher Wien: 1. Wiener Gemeindebezirk; Hotel Sacher Salzburg: Stadt Salzburg) anzubieten. Der Vertragspartner wird hierüber unverzüglich informiert und ist in diesem Fall zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.4. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel Sacher für sämtliche Schäden, die er dem Hotel Sacher zufügt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.5. Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch von ihm mitgeführte Tiere verursacht werden. Das Mitführen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels Sacher. Der Vertragspartner hat für eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu Sorgen und das Hotel im Fall einer Schadensverursachung durch sein Tier, schad- und klaglos zu halten.

3. Storno von Nächtigungen

3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:
bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Bruttopreises

  • bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Bruttopreises
  • bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Bruttopreises
  • bei Nichtankunft (No Show)/ Storno am Ankunftstag: 100 % des Bruttopreises

3.2. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Hotel Sacher im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.

4. Haftung des Hotels Sacher

4.1. Die Haftung des Hotels Sacher für vom Vertragspartner eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff. ABGB und ist mit der darin vorgesehenen Haftungsgrenze beschränkt. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden weder vom Hotel Sacher oder seinen Leuten verschuldet noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde. Die Haftung für Kostbarkeiten (wie zB Schmuck, Uhren etc), Geld und Wertpapiere ist der Höhe nach beschränkt, es sei denn, das Hotel hat diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen oder der Schaden ist vom Hotel oder seinen Leuten verschuldet worden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne des KSchG, ist die Haftung für jede Form der Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.2. Wertsachen und Bargeld können jedoch entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Hotels Sacher deponiert werden. Für im Zimmersafe verwahrte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen gemäß § 970 ABGB, wobei eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ist der Vertragspartner Unternehmer, dann auch für grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen ist. Bei einer Verwahrung im Zimmersafe gilt eine Haftungsobergrenze von EUR 5.000. Werden Gegenstände an der Rezeption zur sicheren Aufbewahrung im Hotelsafe übergeben, haftet das Hotel nach den gleichen Bestimmungen wie im vorhergehenden Satz bis zu einer Haftungsobergrenze von EUR 20.000.

4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Auf Aufforderung durch den Vertragspartner nachgesandte Gegenstände werden auf Risiko des Vertragspartners per Post nachgesandt, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Über die Kosten für den Versand durch die Post, oder die andere, vom Vertragspartner gewünschte Versandart, hat sich der Vertragspartner vorab zu informieren und diese zu tragen.

4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Hotel Sacher dar. Wird das Internet des Hotels genutzt, übernimmt das Hotel keine Haftung im Fall von Datenverlust, Hackerangriffen, Malware über Hotel-WLAN oder im Fall von Ausfällen externer IT-Dienstleister, sofern diese nicht durch das Hotel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

4.5. Im Fall von Personenschäden, zB auch im Rahmen von Veranstaltungen, haftet das Hotel Sacher nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für dem Hotel zurechenbaren Personen. Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn werden nicht ersetzt. Diese Einschränkungen gelten nicht für Konsumenten.

4.6. Das Hotel Sacher haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen, sofern dem Hotel Sacher daran keine grobe Fahrklässigkeit oder Vorsatz anzulasten ist; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter, sofern gewünscht, selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Hotel Sacher in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Punkte 4.1. und 4.2. dieser AGBs.

4.7. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Punkt 4. (ausgenommen Personenschäden und grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte andere Schäden) gegen das Hotel Sacher sind innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntwerden des Haftungsfalls schriftlich (wobei die Textform via Email ausreicht) geltend zu machen, anderenfalls diese als verfallen gelten („Verfallsfrist“). Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen gewahrt.

5. Veranstaltungen

5.1. Die Räume und Flächen des Hotels Sacher werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltungsräume sind vom Vertragspartner bei Übergabe zu prüfen, und Mängel anzuzeigen, damit das Hotel Sacher die Möglichkeit hat, diese Mängel rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu beheben. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des KSchG und kommt er dieser Rügepflicht nicht rechtzeitig nach, verliert er allenfalls aus dem Mangel resultierende Ansprüche. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekorationen etc.) gelten nicht als Mangel. Änderungen in oder an Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels Sacher und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.

5.2. Das Hotel Sacher benötigt bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 2 Arbeitstage vor der Veranstaltung die verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen. Die vom Vertragspartner bekanntgegeben Anzahl gilt als garantierte Mindestanzahl, für die das Hotels Sacher alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls zur Verrechnung gelangt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.3. Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2., wird die bei der Bestellung vom Veranstalter bekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl herangezogen und Unterschreitungen erst ab 20% bei der Verrechnung berücksichtigt. Sollte die Garantiezahl tatsächlich um mehr als 25% unterschritten werden ist das Hotel Sacher berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.

5.4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Veranstalter nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel Sacher mitzuteilen und dessen Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

5.6. Geringfügige Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese aus für das Hotel Sacher wesentlichen und sachlich nachvollziehbaren Gründen (zB aus Gründen des Brandschutzes, Personenschutzes etc) erforderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.

5.7. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels Sacher weiterzugeben.

5.8. Für technische Störungen, die das Hotel Sacher nicht verursacht hat (zB in Folge höherer Gewalt), insbesondere der Internetverbindung, oder Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas) übernimmt das Hotel Sacher keine Haftung.

5.9. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern des Hotels Sacher ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.

5.10. Für einfachere technische Arbeiten werden vom Hotel Sacher eigene Mitarbeiter eingesetzt, die zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangene Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Sacher Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.

5.11. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszwecks dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen des Hotels Sacher entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.

5.12. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel Sacher schriftlich zu genehmigen, soweit das Hotel Sacher genannt wird. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel Sacher genehmigte Benennung (etwa „Sacher“, „Hotel Sacher“) verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Sacher gestattet. Wurde das Hotel Sacher vorab nicht informiert, so steht es dem Hotel Sacher frei, die Veranstaltung zu stornieren.

5.13. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und/oder von diesem im Hotel Sacher in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Hotel Sacher auf Verlangen vorzuweisen. Das Hotel Sacher ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen, im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzügliche Entfernung zu verlangen oder gegebenenfalls die Entfernung auf Kosten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände, die eine Gefahrenquelle eröffnen.

5.14. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung dem Hotel Sacher vorzulegen. Der Vertragspartner hält das Hotel Sacher hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, immaterialgüter- und urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.

5.15. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an das Hotel Sacher überbrachten oder gesendeten Lieferungen müssen dem Hotel Sacher vorab angekündigt werden. Das Hotel Sacher behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Das Hotel Sacher übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung, sofern nicht vom Hotel Sacher verursacht. Das Hotel Sacher ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.

5.16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel Sacher. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden vom Hotel Sacher in gesondert Rechnung gestellt.

5.17. Der Vertragspartner bzw seine Bevollmächtigten haben während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollmächtigter anwesend ist.

5.18. Das Hotel Sacher stellt für die Betreuung der Veranstaltung jene Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem allgemeinen internationalen gehobenen Standard entspricht. Sollte der Veranstalter zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde zusätzlich verrechnet. Bei vom Vertragspartner gewünschter ständig erforderlicher Anwesenheit von Hotel-Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz des Hotels Sacher zusätzlich verrechnet. Ab 00:00 Uhr wird jedenfalls eine Mindestpauschale von EUR 190,00 für die Servicebrigade verrechnet, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

5.19. Sollte der Veranstalter, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen, ist das Hotel Sacher berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere, angemessene Bereitstellungskosten zu verrechnen, auf aliquoter Basis des für die ursprüngliche Dauer vereinbarten Entgelts.

5.20. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Gegebenenfalls wird das Hotel Sacher den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.

5.21. Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Zuge der Buchung/Reservierung dem Hotel Sacher den Charakter der Veranstaltung (zB Seminar, Hochzeit, politische Veranstaltung etc) offenzulegen. Dem Hotel Sacher steht es frei, eine Buchung/Reservierung abzulehnen oder anzunehmen. Dem Hotel Sacher steht es frei, eine Veranstaltung kurzfristig zu beenden, wenn sie mit dem bekanntgegebenen Charakter nicht übereinstimmt.

5.22. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart:

  • bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten oder bei Mindestumsatz 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
  • ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und sämtliche bestellten Zusatzkosten wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc.

Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen.

5.23. Vereinbarte Raummieten gelten falls nicht anders vereinbart ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des vom Vertragspartner bei der Buchung gewünschten und vom Hotel Sacher bestätigten Mobiliar, soweit es im Hotel Sacher vorhanden ist, und verstehen sich inklusive 20 % MwSt. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher gem § 1000 ABGB und für Unternehmer gem § 456 UGB. Zusätzlich sind allfällige Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.

6. Rücktritt/Kündigung

6.1. Das Hotel Sacher ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

6.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt,
6.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,
6.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels Sachers oder dessen Gäste gefährdet ist,
6.1.4. notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung behördlich verboten wird,
6.1.5. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder andere vom Hotel Sacher nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,
6.1.6. Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein (siehe Punkt 5.21.),
6.1.7. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.

Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel Sacher aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet.

7. Datenschutz

7.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner stellt dem Hotel Sacher personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung und nimmt die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke zur Kenntnis.

7.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an das Hotel Sacher und von der Weitergabe der Daten durch das Hotel Sacher an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Hotel Sacher wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.

7.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.sacher.com/datenschutzerklaerung/.

8. Allgemeines

8.1. Rauchen ist in den Gebäuden des Hotels Sacher ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenutzbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.

8.2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wien für das Hotel Sacher Wien und Salzburg für das Hotel Sacher Salzburg. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Das ausschließlich zuständige Gericht im Zusammenhang mit dem Hotel Sacher Wien ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht. Das ausschließlich zuständige Gericht im Zusammenhang mit dem Hotel Sacher Salzburg ist das für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht. Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten überdies die für sie im KSchG vorgesehenen Gerichtsstände.

8.3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Hotel Sacher bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Hotels Sacher.

8.4. Änderungen der Vertragsverhältnisse zwischen dem Hotel Sacher und dem Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8.6. Das Hotel Sacher ist berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die bekanntgemachte Hausordnung des Hauses zu verweisen.

8.7. Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGBs gelten insbesondere (aber nicht nur): Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen oder Einschränkungen, Krieg, Terrorgefahr, Streiks, Aussperrungen, großflächige Ausfälle öffentlicher Versorgungs- oder Kommunikationsnetze etc, sofern sie nicht vorhersehbar und nicht vom Hotel Sacher zu vertreten sind.

8.8. Hotelgäste, Gäste, Vertragspartner, dessen Gäste, Teilnehmer, Beauftragte und sonstigen Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Hotelpersonals sowie den Sicherheits-, Brandschutz- und Evakuierungsvorschriften des Hotels Sacher Folge zu leisten. Im Falle von Sicherheitsvorfällen, behördlichen Anordnungen, Evakuierungen oder vergleichbaren Ereignissen ist das Hotel Sacher berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu treffen. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Entgeltminderung besteht hieraus nicht, sofern dem Hotel Sacher kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.

8.9. Ist das Hotel Sacher berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen (siehe zB Punkt 2.3. der AGBs), übernimmt es die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Hotel Sacher nicht übernommen und sind vom Kunden zu tragen.

 

 

 

Stand: Juni 2026