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Barrierefreiheitserklärung für sacher.com

Die Sacher Hotels Betriebsgesellschaft mbH arbeitet aktiv daran, ihre Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.sacher.com sowie alle zugehörigen mobilen Versionen und Unterseiten.

Konformitätsstatus

Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie mit der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die teilweise Konformität ergibt sich aus den unten angeführten nicht barrierefreien Inhalten und Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

1. Nichteinhaltung von Barrierefreiheitsvorgaben

PDFs:

  • Einige unserer Restaurantmenüs, die derzeit im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden, entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Best Practices der Barrierefreiheit. Diese Dokumente können auf strukturierte Tags, Alternativtexte für Bilder oder semantische Elemente verzichten, die für eine optimale Nutzung mit Screenreadern oder anderen unterstützenden Technologien erforderlich sind. Wir überprüfen und aktualisieren derzeit diese PDFs, um ihre Barrierefreiheit kurzfristig zu verbessern. Parallel dazu evaluieren wir Lösungen, mit denen sich Menüinhalte direkt auf der Website darstellen lassen – für ein inklusiveres und benutzerfreundlicheres Erlebnis in Zukunft.

Virtueller Rundgang:

  • Der auf unserer Website integrierte 360°-Rundgang weist derzeit Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit auf. Eine vollständige Tastaturnavigation wird nicht unterstützt, interaktive Elemente sind nicht mit Screenreadern kompatibel und Bewegungseinstellungen lassen sich ausschließlich per Maus anpassen. Diese Einschränkungen sind auf das technische Framework der aktuellen Implementierung zurückzuführen. Auch wenn derzeit keine Verbesserungen verfügbar sind, erkennen wir diese Barriere an und prüfen alternative, barrierefreie Inhalte, um ein inklusives Erlebnis sicherzustellen.

Pop-ups:

  • Einige interaktive Elemente erfüllen derzeit nicht vollständig die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Bestimmte Frames enthalten kein beschreibendes title-Attribut, was die Verständlichkeit für Nutzer*innen von Screenreadern einschränken kann. Wir überprüfen sämtliche iFrame-Inhalte und arbeiten daran, jedem Frame ein geeignetes title-Attribut hinzuzufügen, um seinen Zweck klar zu vermitteln.
  • In einigen Fällen ist die Bedienung über die Maus möglich, aber nicht vollständig über die Tastatur. Insbesondere die Schließen-Schaltfläche innerhalb des Widget-Modals ist derzeit nicht per Tastaturnavigation nutzbar. Wir arbeiten aktiv daran, dieses Element zu verbessern, damit alle interaktiven Komponenten auch ohne Maus zugänglich und nutzbar sind.
  • Auch die Validierungsnachrichten innerhalb von Formularen im Widget entsprechen möglicherweise nicht den Best Practices der Barrierefreiheit. Zwar werden visuelle Hinweise (z. B. rote Hervorhebungen) bei fehlerhaften Eingaben angezeigt (z. B. eine ungültige E-Mail-Adresse), es wird jedoch aktuell kein erläuternder Text eingeblendet. Wir implementieren Updates, um deutliche, textliche Fehlermeldungen bereitzustellen und die Barrierefreiheit zu verbessern.
  • Darüber hinaus bieten modale Dialoge im Widget nur eingeschränkte Unterstützung für assistive Technologien. Zwar sind die meisten Schaltflächen und Formularfelder per Tastatur bedienbar, das Schließen des Modals über reine Tastaturnavigation ist jedoch momentan nicht möglich. Auch wenn dies die Hauptfunktionalität der Seite nicht beeinträchtigt, erkennen wir diese Einschränkung an und prüfen, wie wir die Zugänglichkeit von Modalfenstern verbessern können.

Buchungsmaschine:

  • Uns ist bewusst, dass einige Bilder in unserer Buchungsstrecke derzeit keine beschreibenden Alt-Texte enthalten. Aufgrund technischer Einschränkungen innerhalb der Plattform ist eine weiterführende Entwicklung erforderlich, um dieses Problem vollständig zu beheben. Gemeinsam mit unserem Technologiepartner arbeiten wir aktiv an einer Lösung, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien schnellstmöglich sicherzustellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit werden keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung von der Barrierefreiheit ausgenommen.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Gedruckte PDF-Dokumente (z. B. Menükarten oder Broschüren), bei denen die digitalen Barrierefreiheitsmerkmale nicht erhalten bleiben, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Erstellungsdatum: 28. Juni 2025

    • Letzte Überprüfung: 01. Juli 2025

    Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbsteinschätzung und einer ergänzenden externen Prüfung durch den Webentwickler und Barrierefreiheitspartner erstellt. Die Überprüfung erfolgte unter Einsatz automatisierter und manueller Testverfahren nach anerkannten Standards (WCAG/EN).

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von sacher.com. Falls Sie Barrieren entdecken oder Probleme beim Zugriff auf Inhalte haben, kontaktieren Sie uns bitte:

  • Telefon: +43 1 514560

  • E-Mail: accessibility@sacher.com

  • Besucheradresse: Philharmonikerstraße 4, A-1010 Wien, Österreich

Wir bemühen uns, innerhalb von zwei Werktagen auf Ihre Anfrage zu reagieren.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen.

Die Beschwerde kann online über das elektronische Kontaktformular der FFG eingebracht werden. Die FFG prüft, ob es sich um einen Verstoß gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) handelt.

Bei einem berechtigten Anliegen gibt die FFG eine Empfehlung zur Behebung der Barriere an die zuständige Stelle ab.